8 ArbeiteraktivistInnen aus Südkorea sind von 5 bis 7 Jahren Knast bedroht
Obwohl wir wichtige Differenzen zur SLWK und zu den InitiatorInnen dieses Solidaritätsaufrufes haben, verurteilen wir den Versuch des südkoreanischen Staates, eine linkskommunistische Gruppe wegen ihrer politischen Tätigkeit zu verfolgen. Solche politische Repression durch die kapitalistischen Gerichte kann nur durch Massenaktion der ArbeiterInnen und Jugend gestoppt werden. Doch als InternationalistInnen unterstützen wir auch juristische Versuche, den südkoreanischen Staat zu zwingen, alle Anklagen fallen zu lassen.
Am 3. Dezember 2010 hat die Staatsanwaltschaft in Seoul Haftstrafen zwischen 5 und 7 Jahren für Oh Sei-chull und weitere Mitglieder (Yang Hyo-seok, Yang Joon-seok, Choi Young-ik, Park Joon-seon, Jeong Won- hyung und Oh Min-gyu) der revolutionär-sozialistischen Gruppe Socialist Workers‘ Alliance of Korea (SWLK) gefordert. Diese AktivistInnen der koreanischen ArbeiterInnenbewegung sind nach Südkoreas berüchtigtem Gesetz für Nationale Sicherheit angeklagt (das Gesetz wurde 1948 eingeführt und sieht theoretisch immer noch die Todesstrafe für „pro-nördliche” Aktivitäten vor). Den acht Militanten aus der SWLK, die sich als InternationalistInnen für eine proletarische Revolution in beiden koreanischen Staaten einsetzen, wird außer der Tatsache, dass sie SozialistInnen sind, kein spezielles Verbrechen vorgeworfen. Tatsächlich aber richtet sich die Anklage gegen ihre Interventionen in mehreren Streiks und Bewegungen seit 2007.
Dies ist seit vielen Jahren der erste Fall einer derartig krassen Repression nach dem Gesetz für Nationale Sicherheit. Der Fall muss im Zusammenhang mit der scharfen Rechtswende (wie der Zerschlagung des Streiks bei Ssangyong Motor Co., 2009) der südkoreanischen Regierung seit dem Amtsantritt von Präsident Lee Myong Bak 2008 gesehen werden. (Tatsächlich dienten während des Ssangyong-Streiks verteilte SWLK-Flugblätter im Prozess als wichtige Beweisstücke.)
Die Staatsanwälte haben seit 2008 schon mehrmals versucht, Mitglieder der SWLK vor Gericht zu stellen. Bis zum letzten Dezember lehnten die Gerichte die Eröffnung des Hauptverfahrens immer wieder ab. Es ist durchaus möglich, dass eine Flut von Protest-Mails an Richter Hyung Doo Kim vom zentralen Bezirksgericht Seoul (Seoul Central District Court) dazu beiträgt, dass bei der Urteilsverkündung am 27. Januar niedrigere oder gar keine Strafen verhängt werden.
von Loren Goldner
Übersetzung: GIS